AGB

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

 

  1. AKM ist durch den Veranstalter / Auftraggeber anzumelden:
    Nähere Informationen unter www.akm.at
  1. Versicherungen:
    Für durch die EVENTWERKSTATT verursachte Haftpflichtschäden sind wir auf einen Betrag von EUR 4 Mio. versichert. Zusätzliche Risiken wie z.B. Diebstahl, Vandalismus und andere Rechtsansprüche, die sich aus der Durchführung des Events ergeben, sind durch den Veranstalter / Auftraggeber zu versichern bzw. durch Security-Dienstleistungen vorzubeugen. Der Veranstalter / Auftraggeber trägt das Gesamtrisiko der Veranstaltung außer den Schäden, die durch die EVENTWERKSTATT selbst verursacht werden.
  1. Konzepterstellung:
    Unsere erste Konzepterstellung und das vorliegende Budget als Richtwert sind unverbindlich
    . Sollte es darüber hinaus seitens des Auftraggebers zu Änderungswünschen des Konzeptes/Budgets kommen und diese einen zusätzlichen Mehraufwand von über 0,5 Arbeitstagen erfordern, bitten wir um Verständnis, dass diese zusätzlichen Arbeitszeiten im Falle einer generellen Absage oder Nichtbeauftragung der EVENTWERKSTATT, Ilk & Partner KG, mit unseren Tagsätzen verrechnet werden müssen.
  2. Eventdauer:
    Sollte die im Budget angeführte Eventzeit überschritten werden, bitten wir um Verständnis, dass zusätzlich anfallende Wartezeiten durch verspäteten Abbau (z.B. Technik) oder verlängerte Arbeitszeiten unserer Dienstleister (z.B. Caterer) verrechnet werden müssen.
  3. Kalkulation Agenturkosten:
    In unserer Kalkulation ist eine bestimme Anzahl von Manntagen berücksichtigt, die aus unserer Erfahrung für ein Projekt in dieser Größenordnung ausreichend sind. Wenn nach erfolgter Beauftragung zusätzliche Wünsche oder Programmänderungen seitens des Auftraggebers erfolgen, müssen die dafür notwendigen Manntage nachverrechnet werden – Punkt 6 gilt auch in diesem Fall.
  1. Regelung für Leistungsänderungen (inkl. Verschiebungen):
    Änderungen in Zeit, Art und Umfang der Veranstaltung werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Agentur Vertragsbestandteil. Im Falle einer Zustimmung der Agentur ist ihr ein allfälliger durch die Änderung entstehender frustrierter Aufwand und/oder Mehraufwand zu ersetzen. Bei Terminverschiebungen gebührt der Agentur jedenfalls ein – nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegender und nicht von einem Verschulden des Kunden abhängiger – pauschaler Mindestersatz von              € 1.100, — zzgl. USt. für zusätzliche (insb. für die Neurecherche und –planung) verbrauchte Manntage; ein darüberhinausgehender Ersatzanspruch bleibt davon unberührt. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen.
  1. Haftung:
    Von Beginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus eines Events oder einer Messe haftet der Veranstalter/Auftraggeber für die von der EVENTWERKSTATT oder deren Dienstleistern und Künstlern vor Ort eingebrachten Gegenstände (Mobiliar, Technik, bereits angelieferte Infrastruktur, Dekoration etc.). Der Veranstalter/Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass, falls entsprechende Räume nicht absperrbar sind, ein Security-Service zur Bewachung bereitsteht. Gerne kann die EVENTWERKSTATT in Ihrem Auftrag auch ein externes Securitybüro anfragen.

 

Allgemeines:
Preis- und Tarifstand: Jänner 2020
Alle Preise in EUR exkl. gesetzlicher USt.
Vorbehaltlich allgemeiner Preis- und Tariferhöhungen und Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung.

Die behördliche Veranstaltungsanmeldung ist vom Auftraggeber als Veranstalter durchzuführen.

 

Veränderung der Teilnehmerzahl:
Die Planung und Kalkulation ist auf die oben angegebene Personenanzahl ausgelegt. Bei Änderung der Personenzahl wird das Budget neu kalkuliert. Der Preis pro Person kann sich bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl entsprechend verändern – Punkt 6 gilt auch in diesem Fall.

 

Stornobedingungen:
Im Falle einer Auftragsstornierung (einschließlich des Abbruchs einer bereits laufenden Veranstaltung) aus nicht in der Sphäre der Agentur gelegenen Gründen gebührt der Agentur eine – nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende und nicht von einem Verschulden des Kunden abhängige – Stornierungsgebühr lt. Beiblatt des Angebotes. Die Stornierungsgebühr lässt darüberhinausgehende Honoraransprüche der Agentur unberührt. Der Agentur gebührt in sämtlichen Fällen einer Stornierung aus nicht in der Sphäre der Agentur gelegenen Gründen ein nach Maßgabe des § 1168 Abs 1 ABGB eingeschränktes Honorar (unter Anrechnung der Stornierungsgebühr). Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger (noch nicht durch die Stornierungsgebühr / das Honorar abgegoltener) Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen.

 

Zahlungsbedingungen:
50% Akonto von der Vertragssumme: Rechnungsstellung nach Beauftragung, Fälligkeit binnen 8 Tagen (ohne Skontoabzug).

40% Akonto von der Vertragssumme: Rechnungsstellung im Monat vor dem Veranstaltungsmonat, Fälligkeit 30 Tage vor der Veranstaltung (ohne Skontoabzug).

10% Akonto von der Vertragssumme: Rechnungsstellung unmittelbar nach der Veranstaltung, Fälligkeit binnen 8 Tagen (ohne Skontoabzug).

Schlussrechnung: wird nach Vorliegen aller Abrechnungen der Lieferanten ermittelt, Rechnungsstellung binnen einem Monat nach der Veranstaltung, Fälligkeit binnen 8 Tagen (ohne Skontoabzug).

 Unsere Rechnungen werden nur mehr elektronisch versendet. Wenn Sie stattdessen die Rechnungen per Post erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte mit.

 

Copyright/Erstkontakt:

  • Copyright-Bedingungen gemäß dem Hinweis im Konzept.
  • Vermittelte Künstler und Dienstleister sind auch in weiterer Folge, auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Eventdatum begrenzt, nur über die EVENTWERKSTATT, Ilk & Partner KG, zu buchen!
ADRESSE

EVENTWERKSTATT
Ilk & Partner KG

Hauptplatz 28, 4020 Linz, Austria

Linz – Wien – Weyregg

kontakt

T: 0043 732 78 11 74 – 0

E: office@marketingwerkstatt.at

wir freuen uns auf ihre nachricht

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